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Ein Todesfall ist eingetreten - woran muss ich denken?

Todesbescheinigung

Ist der Angehörige zu Hause gestorben, muss zuerst ein Arzt hinzugezogen werden. Der Arzt stellt die Todesbescheinigung aus. Dazu sollte der Personalausweis des/ der Verstorbenen bereitgehalten werden.

Bestattungsinstitut

Nehmen Sie Kontakt auf mit einem Bestattungsinstitut Ihrer Wahl, das Ihnen bei den nachfolgenden Erledigungen und Besorgungen mit fachlichem Rat zur Seite steht. Die praktische Ausführung kann ebenfalls von dem Bestattungsinstitut übernommen werden. Die Leistungen und die Vergütung können in einem Bestattungsvorsorgevertrag geregelt werden.

Schriftliche Unterlagen

  • Geburtsurkunde
  • Heiratsurkunde bzw. Familien- oder Stammbuch (bei Verheirateten)
  • Scheidungsurteil (bei Geschiedenen)
  • Sterbeurkunde des Ehepartners (bei Verwitweten)

Ausländische Mitbürger brauchen diese Unterlagen im Original und mit beglaubigter Übersetzung.

Je nach Situation ist auch an folgende Unterlagen zu denken:

  • Bei einer Feuerbestattung: Die Verfügung des /der Verstorbenen bzw. des nächststehenden Angehörigen und eine ärztliche Bescheinigung über die Todesursache.
  • Beantragung einer Überführung
  • Policen einer Lebensversicherung oder Sterbegeldkasse
  • letzter Rentenanpassungsbescheid
  • Antrag auf dreimonatige Weiterzahlung der Rente an die Witwe /den Witwer
  • Beantragung auf einen Bestattungskostenzuschuss bei der gesetzlichen Krankenkasse (bei einer Mitgliedschaft vor dem 1. 1. 1989) oder bei privaten Kassen.
(Diese Formalitäten werden in der Regel vom Bestattungsinstitut übernommen)

Im Hinblick auf die Organisation müssen Sie Folgendes bedenken:

  • Wählen Sie den Sarg aus.
  • Informieren Sie das Bestattungsinstitut über die von Ihnen gewünschte Bestattungsart (Erd-, Feuer-, Seebestattung; anonyme Bestattung).
  • Vereinbaren Sie mit dem Bestattungsinstitut, wann der /die Verstorbene abgeholt werden soll. Auch zu Hause ist eine Aufbahrung bis maximal 48 Stunden möglich.
  • Falls Sie eine offene Aufbahrung in der Leichenkammer wünschen, vereinbaren Sie den Zeitpunkt, wann der Sarg geschlossen werden soll. Denken Sie auch an Fotos am Sarg.
  • Besprechen Sie, welche Kleidung der /des Verstorbenen Sie für die Einkleidung und Einbettung bereithalten wollen. Dabei sind die jeweiligen Besonderheiten der Bestattungsart zu berücksichtigen.
  • Vereinbaren Sie den Termin für die Trauerfeier in Übereinstimmung mit der Friedhofsverwaltung und dem zuständigen Pfarramt.

Pfarramt

Soll vor der Abholung des /der Verstorbenen eine Aussegnung vorgenommen werden, dann benachrichtigen Sie umgehend das zuständige Pfarramt.
Sprechen Sie mit dem Pfarrer oder der Pfarrerin über die Gestaltung der Trauerfeier.

Blumenschmuck

Bestellen Sie Blumenschmuck, z. B. ein Sarg-Innengesteck, Sargbukett, Kränze, Blumenschalen, Gebinde, Grabsträuße.

Mitteilungen und Anzeigen

Denken Sie auch an die Bekanntgabe des Todesfalls:

  • telefonische Benachrichtigung der nächsten Angehörigen
  • Anzeige für die Zeitungen zur Bekanntgabe der Trauerfeier (oder bei einer stillen Feier im engsten Kreis an die nachträgliche Bekanntgabe des Todesfalls)
  • Trauerdrucksachen zur Mitteilung des Todesfalls (Adressen der Verwandten, Freunde, Arbeitskollegen) ggf. Auslage einer Kondolenzliste in der Trauerhalle Danksagung (für die Zeitung oder als Drucksache – auch hier hilft Ihnen das Bestattungsinstitut)

Denken Sie auch daran, in den auf die Beisetzung folgenden Wochen eine Danksagung in die Zeitung zu setzen und an Ihre auswärtigen Freunde und Bekannten Danksagungskarten zu verschicken.

Zusammensein nach der Trauerfeier

Es ist üblich, dass sich die näheren Freunde und Bekannten mit der Familie und den Angehörigen nach der offiziellen Beisetzungsfeier in einer Gaststätte treffen. Bestellen Sie einen Raum und besprechen Sie mit der zuständigen Bedienung, wie viele Personen Sie erwarten und in welcher Form Sie sie bewirten wollen.
 

Grabpflege

Zu einem späteren Zeitpunkt müssen Sie sich Gedanken machen über die Gestaltung des Grabes. Bei der Wahl des Grabsteins oder eines Kreuzes sind die örtlichen Vorgaben zu beachten. Wenn Sie das Grab nicht selbst pflegen können, schließen Sie einen Grabpflegevertrag mit einer Gärtnerei.
 

(Nach: Miachael Geiger (Hg.)
Abschied nehmen. Anregungen zur Gestaltung einer Trauerfeier.
Lahr 1997
ISBN 3-7806-2446-X)



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Autor:
Güntzel Schmidt
Letzte Änderung
19-Aug-2001 09:03 PM