GEMEINDE
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mochten wir Ihnen wichtige Informationen zu häufig nachgefragten Themen bieten.
"Wo zwei oder drei in
meinem Namen versammelt sind, da bin ich mitten unter
ihnen",
hat Jesus versprochen. Deshalb feiern wir mit
Menschen, die nicht mehr aus dem Haus gehen können oder
krank sind, Hausabendmahl - ein kleiner
Abendmahlsgottesdienst für Sie mit einem richtigen Abendmahl -
selbst wenn Sie nicht aufstehen können. Schön ist es, wenn
die Familie, Nachbarn oder Freunde daran teilnehmen können.
Sie brauchen nichts vorzubereiten, wir bringen alles dafür
Nötige mit!
Viele von Ihnen wissen noch, dass die Braunschweiger Krankenhäuser die Patienten, die bei der Aufnahme ihre Religionszugehörigkeit angaben, an die Gemeinde weitermeldeten. Dieser Service ist leider schon seit langer Zeit eingestellt worden. Die Gründe dafür sind Datenschutz und fehlendes Personal zur Bearbeitung der Meldung.
Die Krankenhäuser schicken uns keine Meldungen mehr. Wir erfahren nicht, dass Sie im Krankenhaus sind, und können uns deshalb auch nicht mehr bei Ihnen melden! Wenn Sie also von einem der Pfarrer besucht oder angerufen werden möchten, sagen Sie bitte einem Angehörigen Bescheid oder rufen Sie im Pfarrbüro an - wir kommen gern.
Ein Wiedereintritt ist jederzeit nach Absprache
möglich, wenn Sie getaufte Christin oder getaufter Christ
sind. Wieder in die Kirche eintreten können Sie allerdings
nur bei einem Pfarrer. Im Grunde wird dabei nur ein kurzes
Formular ausgefüllt, das Sie unterschreiben, weitere
Unterlagen sind dazu nicht nötig (wenn Sie noch das Formular
Ihres Austritts besitzen, legen Sie es bitte bereit). Mit
dem Datum Ihres Wiedereintritts gehören Sie wieder zur
Gemeinde. Der Wiedereintritt ist auch eine gute Gelegenheit
für ein Gespräch oder für Fragen, die Sie an uns haben; wir
nehmen uns gern für Sie Zeit!
Wer in der Wicherngemeinde sein kirchliches "Zuhause" gefunden hat, möchte auch gern "offiziell" Mitglied sein, in der Kartei geführt werden, um z.B. den Gemeindebrief oder Informationen zu erhalten, oder auch für den Kirchenvorstand kandidieren zu können. Manch anderer ist überrascht, dass er durch einen Umzug nicht mehr zur Gemeinde gehört - mit dem Wohnortwechsel wird man automatisch in der alten Gemeinde ab- und in der neuen Kirchengemeinde angemeldet. Wer zur Wicherngemeinde gehören möchte, aber nicht in ihr wohnt, kann eine Umpfarrung beantragen. Der Kirchenvorstand entscheidet über den entsprechenden Antrag. Es gibt einen fertigen Vordruck, den Sie im Pfarrbüro oder auf unserer Homepage im Service-Bereich erhalten; er gilt sogar für mehrere Personen einer Familie! All diese Serviceangebote sind kostenlos für Sie! Das einzige, was Sie tun müssen, ist, sich im Pfarramt zu melden. Wir freuen uns auf Ihren Anruf!
| Güntzel Schmidt | zurück zur Gemeindeseite | Stand: 08.04.2005 | Impressum: Impressum |