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Wichern aktuell 4/2001
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Denkmalschutz
Fotovoltaikanlage
Klimakatastrophe
Wichern aktuell 4/2001

Denkmalschutz 

ist 

Umweltschutz

Denkmalschutz ist Umweltschutz Stadtkirchenbaurat Koch, der für den kirchlichen Bereich die  1. Instanz der Denkmalpflege wahrnimmt, lehnt eine Fotovoltaikanlage auf dem Kirchendach grundsätzlich ab. Damit gibt sich die Gruppe Sonnenstrom nicht zufrieden.
Lesen Sie unsere Argumente:

Sehr geehrter Herr Koch,
Sie haben aus denkmalpflegerischen Gründen eine Fotovoltaikanlage auf unserem Kirchendach abgelehnt, weil Sie keinen Präzedenzfall schaffen wollten. Als Ausweichmöglichkeit sahen Sie eine Installation auf dem Gemeindehausdach. Auf diesen Vorschlag gingen wir ein, um unseren Antrag auf Bezuschussung bei der Deutschen Bundesstiftung Umwelt überhaupt fristgerecht stellen zu können. Unserer Ansicht nach gehört die Fotovoltaikanlage aus technischen und öffentlichkeitswirksamen Gründen auf das Dach der Kirche. Daher stellen wir den Antrag, die Installation einer Photovoltaikanlage auf dem Kirchendach der Wicherngemeinde in Braunschweig zu genehmigen.
Begründen wollen wir unseren Antrag durch Aspekte, die den Denkmalschutz, den Umweltschutz und theologische Überlegungen beinhalten.
Wir sind davon überzeugt, dass die Fotovoltaikanlage auf dem Kirchendach das Erscheinungsbild der Kirche nicht beeinträchtigt. Der jetzige geschlossene Eindruck von Gemeindehaus, Kirche und Bürotrakt bleibt unverändert erhalten. Die Südseite des Kirchendaches ist für Passanten von der Marktseite (Wochenmarkt jeden Donnerstag) und von der St.-Ingbert-Straße / Sulzbacher Straße kommend gut sichtbar. Wenn wir mit der Fotovoltaikanlage eine klare Aussage unserer Kirchengemeinde in Hinblick auf die Bewahrung der Schöpfung und den Umweltschutz machen wollen, ist dieses sichtbare Zeichen unbedingt notwendig.
Zudem brächte die Installation auf dem Gemeindehaus technische Probleme mit sich, weil ein großer Kirschbaum auf dem Nachbargrundstück sehr früh am Nachmittag Teile der Anlage verschattet. Das Kirchendach dagegen ist nicht von Verschattungen betroffen.
Im übrigen wird an der Kirche baulich nichts verändert, sie bekommt nur einen deutlich sichtbaren Akzent, der als Pilotprojekt vor allem Privathaushalten zeigen soll, dass mit dieser umweltschonenden Technik das Leben auf dieser Erde geschont und für zukünftige Generationen lebenswert erhalten wird. Durch eine Fotovoltaikanlage betreiben wir aktiven Denkmalschutz, denn hier wird Strom erzeugt, ohne dabei Schadstoffe zu produzieren. Damit reduzieren wir die Schadgase, die "maßgeblich zur Schädigung von Baudenkmälern beitragen" (s. Zur Nutzung von Solarenergie in kirchlichen Gebäuden - Handreichung der Ev.-luth. Landeskirche in Braunschweig, Juni 2001, Seite 8). An dieser Stelle möchten wir außerdem in Erinnerung bringen, dass die Klimakonferenzen von Rio und Kyoto die Staaten verpflichtet haben, immense Anstrengungen zum Klimaschutz zu unternehmen. Nimmt man diese Verlautbarungen und die Stellungnahmen der Bundesregierung, der EKD-Synode, unserer Landeskirche, der Stadt Braunschweig (Klimaschutzbündnis) und die täglichen Appelle ernst, so muss man unserer Ansicht nach den Zusammenhang von Denkmalschutz und Umweltschutz als etwas Zusammengehöriges heute neu sehen und beurteilen.
Wir wissen uns mit Ihnen darin einig, dass eine Kirche nicht irgendein Gebäude ist, sondern es steht auch für den Inhalt, in diesem Fall für unseren Auftrag als Christen, die Schöpfung zu bewahren. Kirche hat die Aufgabe, richtungsweisend zu sein, sie muss zeigen, dass sie nicht nur predigt, sondern auch handelt, dass sie nicht nur von anderen eine Änderung ihrer Lebens- und Wirtschaftsweise fordert, sondern selbst beispielhaft vorangeht.
Wir wissen und verstehen, dass denkmalpflegerische Gesichtspunkte ihren Schwerpunkt vor allem in der Erhaltung des Bestehenden haben, aber die Kirche hat auch immer wieder neue Gedanken und Entwicklungen ihrer Zeit in ihren Bauten aufgenommen. Die Kirche kann und sollte auch sichtbare Impulse für Nachhaltigkeit und ein zukunftsfähiges Wirtschaften geben.
Da die Denkmalschutzbehörde bei Kulturdenkmalen, die dem Gottesdienst dienen, gottesdienstliche Belange vorrangig beachten soll, muss daran erinnert werden, dass das ganze Leben der Gemeinde Zeugnis für Gottes Treue sein soll. Kirchenbauten haben immer wichtige Glaubensaussagen bei der Gestaltung verdeutlicht. Auch die Fotovoltaikanlage kann als Schöpfungsfenster, als Fingerzeig auf die Kräfte der Schöpfung (die Sonnenkraft) gedeutet werden, die wir nutzen und umwandeln sollen in Kraft für den Alltag (Strom). Die Anlage ist ein deutliches Symbol dafür, dass wir darauf vertrauen, dass Gott seine Schöpfung nicht im Stich lässt, sondern uns ermutigt, gemeinsam Schritte in eine neue Zukunft zu gehen, umzukehren von verkehrten Wegen (auch in der Energiepolitik) und verheißungsvollere Wege einzuschlagen, so die EKD Stiftung zur Bewahrung kirchlicher Baudenkmäler in Deutschland. 

Mit freundlichen Grüßen

Detlef Quandt, Kirchenvorsteher, Christiane Klages, Pfarrerin

 
 
 
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