Der Kirchenvorstand der Wicherngemeinde lädt gemäß § 73 der
Kirchengemeindeordnung (KGO) alle wahlberechtigten
Mitglieder der Kirchengemeinde Wichern (wahlberechtigt sind
alle Kirchenmitglieder, die das 16. Lebensjahr vollendet
haben und seit mindestens drei Monaten der Wicherngemeinde
angehören) und alle Interessierten ein zu einer
Gemeindeversammlung
am Sonntag, 6. März 2005, um 10.15 Uhr
in die Wichernkirche.
Tagesordnung
- Begrüßung
- Andacht
- Wahl eines Verhandlungsleiters/einer Verhandlungsleiterin,
dessen/deren Stellvertreter/in sowie eines Schriftführers/einer Schriftführerin
(gem. § 74 Abs. 2 KGO)
- Bericht über die Entwicklung der kirchlichen Finanzen
- Darstellung der finanziellen Situation der Wicherngemeinde
- Rechenschaftsbericht des Kirchenvorstands
- Beratung über Maßnahmen zum Erhalt der Arbeitsfähigkeit der Gemeinde
- Verschiedenes
Im Anschluss an die Gemeindeversammlung rufen wir zur
Gründungsversammlung des Fördervereins der Wicherngemeinde
auf.
Braunschweig, 24. Januar 2005
Güntzel Schmidt,
geschäftsführender Pfarrer