Das Wichernkreuz, Symbol der Wicherngemeinde
Wichern aktuell 1/2005 
Das Wichernkreuz, Symbol der Wicherngemeinde

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Einladung zur Gemeindeversammlung

Der Kirchenvorstand der Wicherngemeinde lädt gemäß § 73 der Kirchengemeindeordnung (KGO) alle wahlberechtigten Mitglieder der Kirchengemeinde Wichern (wahlberechtigt sind alle Kirchenmitglieder, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten der Wicherngemeinde angehören) und alle Interessierten ein zu einer 

Gemeindeversammlung
am Sonntag, 6. März 2005, um 10.15 Uhr 
in die Wichernkirche.

Tagesordnung

  1. Begrüßung
  2. Andacht
  3. Wahl eines Verhandlungsleiters/einer Verhandlungsleiterin, dessen/deren Stellvertreter/in sowie eines Schriftführers/einer Schriftführerin 
    (gem. § 74 Abs. 2 KGO)
  4. Bericht über die Entwicklung der kirchlichen Finanzen
  5. Darstellung der finanziellen Situation der Wicherngemeinde
  6. Rechenschaftsbericht des Kirchenvorstands
  7. Beratung über Maßnahmen zum Erhalt der Arbeitsfähigkeit der Gemeinde 
  8. Verschiedenes

Im Anschluss an die Gemeindeversammlung rufen wir zur Gründungsversammlung des Fördervereins der Wicherngemeinde auf.

Braunschweig, 24. Januar 2005 

Güntzel Schmidt, geschäftsführender Pfarrer


Matthias Rahm zurück zu WA 1/05 Stand: 21.02.2005 Impressum: Wichern aktuell Impressum