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Durch einen Unfall oder eine Krankheit ist man plötzlich nicht mehr in der Lage,
selbst über medizinische Behandlungsschritte zu entscheiden.
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Wer darf es, wenn
ich zum Beispiel nach einem Unfall ins Koma falle und noch durch Maschinen am
Leben gehalten werde?
- Wer erhält Auskunft über meinen Gesundheitszustand?
- Wer kann und darf in meinem Namen handeln, wenn ich es nicht mehr kann?
Über diese
Fragen denken wir nicht gerne nach. Und wenn wir es dennoch tun, handeln wir
nicht konsequent, schreiben nichts auf, legen nichts fest, und unsere engsten
Familienangehörigen kennen oft unsere Überlegungen und Wünsche nicht.
Und wenn
der schlimme Fall eintritt, ist es oft zu spät. In der Familie herrscht nicht
nur Sorge und Kummer, nein, es kommt zum Streit. Was war sein/ihr Wille?
Wir
laden Sie ein, über diese und weitere Fragen nachzudenken. Aber was noch
wichtiger ist: Sie können ganz praktische Anregungen bekommen zu Begriffen wie
Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung.
Sehr kompetent und
mit langer Erfahrung auf diesen Gebieten wird Eva Carsch informieren. Sie ist
Familientherapeutin und Psychotherapeutin für Kinder und Jugendliche. Seit mehr
als zehn Jahren arbeitet sie ehrenamtlich in der Hospizarbeit Braunschweig e.V.
Reinhard Schalla
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